Bekanntmachung des Amtes Lauenburgische Seen
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Mustin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mustin hat in ihrer Sitzung am 15.12.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet nördlich des „Kleinen Mustiner Sees“, westlich der „Dorfstraße“ und südlich der Bebauung „Goldenseer Straße“ in der Gemeinde Mustin gelegen, aufzustellen. Das Gebiet soll Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ ausgewiesen werden.
Um die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) örtlich zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, führt die Gemeinde Mustin für o. a. Bauleitplan im „Uns Dörphuus“, Dorfstr. 57a, 23911 Mustin, am Montag, den 27. März 2023, um 18.30 Uhr eine Bürgeranhörung durch. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gem. § 47 f GO wird am Montag, 27. März 2023 um 18.00 Uhr im „Uns Dörphuus“, Dorfstr. 57a, 23911 Mustin, durchgeführt.
Es werden die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung vorgestellt.
Ferner können Anregungen und Hinweise schriftlich an das Amt Lauenburgische Seen, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg, gerichtet oder dort während der Sprechstunden zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an kontakt@amt- lauenburgische-seen.de gesendet werden. Nach Durchführung der Veranstaltung liegen die Pläne 14 Tage in der Amtsverwaltung Lauenburgische Seen aus.
Ratzeburg, den 02.03.2023
(L.S.) Amt Lauenburgische Seen Der Amtsvorsteher
gez. H. Dohrendorff